AGBs

Fassung vom 1. Oktober 2013

I. Geltung der AGB

1. Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und Lisa + Giorgio gelten ausschließlich die nachstehenden allgemei­nen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende Geschäfts­bedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie Lisa + Giorgio ausdrücklich und schriftlich anerkennt. Von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Abreden, einschließlich der Abrede, von der Schriftform abzugehen, sind wirkungslos.
2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine Wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

II. Grundlagen der Zusammenarbeit

1. Die von Lisa + Giorgio erstellten Angebote sind frei­bleibend und unverbindlich. Der Kunde ist an einen Auftrag zwei Wochen ab dem Zugang des Auftrages bei Lisa + Giorgio gebunden, wobei Aufträge des Kunden erst durch schriftliche Auftrags­bestätigung durch Lisa + Giorgio als angenommen gelten.
2. Der genaue von Lisa + Giorgio zu erbringende Leistungsumfang ist dem Auftrag bzw. der schriftlichen Auftragsbestätigung zu entnehmen. Nachträgliche Änderungen des Leistungsprofils sind nur aufgrund einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung möglich.
3. Der Kunde verpflichtet sich, alle Maßnahmen vorzu­nehmen, die für eine erfolgreiche Erbringung der auftrags­gemäßen Leistungen durch Lisa + Giorgio erforderlich sind. Der Kunde stellt zu den verein­barten Terminen und auf eigene Kosten sämtliche von Lisa + Giorgio zur Durch­führung des Auftrages benötigten Informationen, Daten und Unterlagen zur Verfügung und unterstützt Lisa + Giorgio bei Problemanalyse, Störungsbeseitigung sowie Koordination in der Abstimmung der zu erbringenden Leistungen. Der Kunde sorgt weiters dafür, dass Lisa + Giorgio von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis erhalten, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Auftragserfüllung bekannt werden.
4. Lisa + Giorgio ist berechtigt, den Auftrag durch sachver­ständige, unselbstständige beschäftigte Mitarbeiter oder gewerbliche / freiberufliche Kooperationspartner ganz oder teilweise durchführen zu lassen. Sofern Lisa + Giorgio auf Wunsch des Kunden Leistungen Dritter vermittelt, kommen diese Verträge ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Dritten zu den jeweiligen Geschäftsbedingungen des Dritten zustande. Lisa + Giorgio hat in diesem Fall aus­schließ­lich für die selbst erbrachten Leistungen einzustehen.
5. Alle Leistungen von Lisa + Giorgio (insbesondere alle Vorent­würfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Farbdrucke, Programmierleistungen) sind vom Kunden zu überprüfen und binnen drei Tagen freizu­geben. Verstreicht diese Frist ohne Beanstandung durch den Kunden, gelten sie als vom Kunden genehmigt.

III. Ausführungs- und Lieferfristen

1. Frist- und Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten und zu bestätigen.
2. Die in Auftrag gegebenen Leistungen gelten mit der vom Kunden schriftlich bestätigten Übergabe des Werkes als erbracht.
3. Die vertraglich vereinbarte Lieferzeit beginnt mit dem Tag der Annahme des Auftrages durch Lisa + Giorgio, wenn alle notwendigen Arbeitsunterlagen vom Kunden zur Verfügung gestellt wurden.
4. Lisa + Giorgio bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er Lisa + Giorgio eine angemessene, mindestens aber 14 Tage währende Nachfrist gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an Lisa + Giorgio.
5. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Lisa + Giorgio und maximal in Höhe des Auftragswertes.
6. Höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen, unab­wend­­bare und unvor­hersehbare Ereignisse – z.B. Verzögerun­gen bei Subauftragnehmern – entbinden Lisa + Giorgio von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins. Gleiches gilt, wenn der Kunde mit seinen zur Durchführung des Auftrags not­wen­­digen Verpflichtungen (z.B. Bereitstellung von Unterlagen oder Informationen), im Verzug ist. In diesem Fall wird der verein­­barte Termin zumindest im Ausmaß des Verzugs verschoben.

IV. Rücktritt vom Vertrag

1. Lisa + Giorgio ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn:

  • die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich ist oder trotz Setzung einer Nachfrist weiter verzögert wird;
  • berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren von Lisa + Giorgio weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung von Lisa + Giorgio eine taugliche Sicherheit leistet.

2. Stornierungen durch den Kunden sind nur mit schrif­tlicher Zustimmung von Lisa + Giorgio möglich. Im Falle eines Stornos hat Lisa + Giorgio das Recht, neben den erbrachten Leistungen und an­ge­laufenen Kosten eine angemessene Stornogebühr zu verrechnen.

V. Honoraransprüche und Zahlungsbedingungen

1. Lisa + Giorgio haben als Gegenleistung zur Erbringung ihrer Leistungen Anspruch auf Bezahlung eines angemessenen Honorars durch den Kunden.
2. Der Kunde ist verpflichtet, 50% des Auftragsvolumens bei Auf­tragserteilung zu bezahlen. Der Rest ist binnen 14 Tagen nach Er­bringung der vereinbarten Leistungen fällig. Bei Überschreitung des Zahlungszieles um mehr als 14 Tage werden Verzugszinsen in Höhe von 1,15% pro Monat fällig.
3. Der Kunde haftet im Verzugsfall für sämtliche aufgrund des Verzuges angefallene Betreibungskosten, wobei sowohl außergerichtliche Mahnspesen, als auch die tarifmäßigen Kosten eines eingeschalteten Rechtsanwalts umfasst sind.
4. Bei Aufträgen, deren Laufzeit mehrere Monate beträgt und mehrere Einheiten bzw. Arbeitsschritte umfassen, ist Lisa + Giorgio berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen.
5. Die Lisa + Giorgio gelegten Rechnungen sind inklusive Umsatzsteuer zu den vereinbarten Konditionen ohne jeden Abzug und spesenfrei zu zahlen.

VI. Gewährleistung & Schadenersatz

1. Lisa + Giorgio verpflichten sich die auftragsgemäß verein­barten Leistungen termingerecht und sorgfältig zu erbringen. Lisa + Giorgio können jedoch nicht gewährleisten, dass die von ihnen erbrachten Leistungen ununterbrochen und fehler­frei in allen vom Kunden gewünschten Kombinationen, mit beliebigen Daten, Programmen und Informationssystemen funktioniert. Mängel sind vom Kunden unverzüglich schriftlich zu kommunizieren. Keine Gewährleistung besteht für Mängel die der Kunde oder Dritte ohne Zustimmung durch Lisa + Giorgio zu beheben versuchten sowie für Mängel die auftreten nachdem der Kunde oder der Dritte Änderungen am von Lisa + Giorgio gelieferten Produkt vorgenommen haben, Nicht gehaftet wird auch für Mängel, die auf einer fehlerhaften oder unzureichenden Mitwirkung des Kunden beruhen. Wenn Lisa + Giorgio nachweist, dass eine Störung auf vorschriftswidriges Verhalten des Kunden, durch einen Maschinenfehler oder durch Programme oder Eingriffe des Kunden oder durch Dritte verursacht worden ist, ist Lisa + Giorgio berechtigt, dem Kunden die von ihr vorgenommenen Recherchen und Wiederbehebungs­arbeiten entsprechend angemessen in Rechnung zu stellen.
2. Lisa + Giorgio trifft keine Prüf- und Warnpflicht bezüglich vom Kunden beigestellter Materialien. Es besteht auch keinerlei Haftung von Lisa + Giorgio für fehlerhafte digitale oder analoge Übermittlung von Materialien. Weiters besteht keine Pflicht von Lisa + Giorgio zur Datensicherung oder Lagerung der Materialien.
3. Sollte es bei der Bearbeitung aufgrund technischer Ursachen von durch den Kunden beigestellten Originalmaterialien zu Beschädigungen kommen, ist Lisa + Giorgio von jeglicher Haftung frei.
4. Der Kunde hat Anspruch auf kostenlose Beseitigung von Mängeln, sofern diese von Lisa + Giorgio zu vertreten sind und ihnen umgehend nach Kenntnis mitgeteilt wurden. Dieser Anspruch erlischt sechs Monate nach Erbringen der beanstandeten Leistung von Lisa + Giorgio.
5. Lisa + Giorgio haftet für Schäden nur im Falle, dass ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, und zwar im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Bei grober Fahrlässigkeit haftet Lisa + Giorgio nur in Höhe des vereinbarten Honorars (ohne Nebenkosten und Umsatzsteuer).
6. Für die rechtliche, insbesondere urheber-, wettbewerbs-, marken-, medien- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit der Entwürfe und Ausarbei­tungen übernimmt Lisa + Giorgio keine Haftung. Ebenso haftet Lisa + Giorgio nicht für die Richtigkeit von Text und Bild, wenn Arbeiten vom Kunden genehmigt wurden oder eine Vorlage zur Kontrolle dem Kunden angeboten wurde.
7. Die vom Kunden überlassenen Unterlagen (Abbildungen, Zeichnungen, Fotos, Texte, Logos, Modelle, Muster etc.) werden von Lisa + Giorgio unter der Annahme verwendet, dass der Kunde zu deren Verwendung berechtigt ist und bei Bearbeitung oder Nutzung keine Rechte Dritter verletzt werden. Lisa + Giorgio ist nicht für die Inhalte der übergebenen Unterlagen verantwortlich und nicht zu deren Überprüfung verpflichtet. Der Kunde hält Lisa + Giorgio von jeglicher Haftung für Verletzung von Urheberrechten, Persönlichkeitsrechten oder Vorschriften des Mediengesetzes, des Wettbewerbsrechtes, des Markenrechtsgesetzes, des Datenschutzgesetzes etc. schad- und klaglos.
8. Der Kunde haftet gegenüber Lisa + Giorgio gemäß § 86 UrhG für jede Art widerrechtlicher Nutzung – vorbehaltlich eines darüber hinausgehenden Schadens - zumindest in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars, soweit eine solche zumindest fahrlässig durch ihn ermöglicht oder geduldet wurde.
9. Sollte der Kunde wegen der Verletzung von Schutzrechten (Urheber-, Marken-, Kennzeichen-, Designschutzrechten sowie sonstige Immaterialgüterrechte) aufgrund von Lisa + Giorgio erstellten Leistungen von Dritten in Anspruch genommen werden, so haftet Lisa + Giorgio nur, wenn der Kunde Lisa + Giorgio unverzüglich über eine Inanspruchnahme unterrichtet hat und an Lisa + Giorgio sämtliche erforderliche Informationen und Unterlagen zur Verfügung gestellt hat. Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde nur einen von Lisa + Giorgio benannten und dem Weisungsrecht von Lisa + Giorgio unterliegenden Rechtsanwalt zur Führung etwaiger Rechtsstreitigkeiten zu beauftragen.
10. Eine Haftung von Lisa + Giorgio entfällt zur Gänze, wenn sich die Schutzrechtsverletzung aus einer Befolgung der durch den Kunden erteilten Spezifikation ergibt oder der Kunde trotz Kenntnis von einer möglichen Schutzrechtsverletzung ohne Zustimmung seitens von Lisa + Giorgio Verletzungshandlungen vornimmt.
11. Im Fall einer tatsächlichen oder auch nur möglichen Schutzrechtsverletzung ist Lisa + Giorgio berechtigt, auf eigene Kosten wahlweise entweder die erforderlichen Rechte nachzuerwerben oder betroffene Waren/Produkte auszutauschen bzw. schutzrechtswahrend abzuändern oder unter Berücksichtigung des Abschreibungswertes den Wert der Waren/Produkte erstattet.

VII. Urheberrecht

1. An den zu Angeboten von Lisa + Giorgio gehörenden Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Fotos, Texte, Logos, Modelle, Muster etc. sind sämtliche Rechte, insbesondere Eigentums- und durch das Urheberrechtsgesetz gewährleistete Rechte, vorbehalten. Derartige Unterlagen dürfen vom Kunden nicht ohne schriftliche Vereinbarung und Bezahlung verwendet werden; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn Lisa + Giorgio hat hierzu schriftlich zugestimmt.
2. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die Leistungen von Lisa + Giorgio nur für den jeweiligen Auftrag Verwendung finden.
3. Die dem Kunden eingeräumten Werknutzungsrechte dürfen nur mit schrift­licher Zustimmung von Lisa + Giorgio als Urheber an Dritte entgeltlich oder unentgeltlich übertragen werden. Bei weiterer, darüber hinausgehender Nutzung ist grundsätzlich Rücksprache mit Lisa + Giorgio als Urheber zu halten.
4. Der Kunde ist erst nach ordnungsgemäßer Bezahlung des vereinbarten Honorars befugt, die urheberrechtlich geschütz­ten Leistungen in der vereinbarten Art und Weise zu nutzen.
5. Urheberrechtlich geschützte Leistungen dürfen weder im Original noch bei der Reproduktion ohne Genehmigung von Lisa + Giorgio als Urheber geändert werden. Nachahmungen, welcher Art auch immer, sind unzulässig. 6. Die Entwurfsoriginale bleiben Eigentum von Lisa + Giorgio als Urheber und können nach erfolgter Verwendung zurück­gefordert werden. Eine Archivierung erfolgt nach Absprache.
7. Werden urheberrechtliche Leistungen von Lisa + Giorgio über die vereinbarte Form, den Zweck und Umfang hinaus genutzt, so ist der Kunde verpflichtet, Lisa + Giorgio hierfür ein weiteres angemessenes Honorar zu bezahlen. Dies gilt auch im Fall der Neuauflage des Druckwerkes.
8. Bei urheberrechtlich geschützten Leistungen von Lisa + Giorgio, deren Nutzungsumfang bei Vertragsabschluss noch nicht feststeht oder die als Handelsobjekt im geschäftlichen Verkehr zur unbeschränkten Nutzung geeignet sind, besteht das Honorar aus zwei Teilen: zum einen als Honorar für die Ausarbeitung im Original und zum zweiten als Vergütung für die unbeschränkte Übertragung der Nutzungsrechte.
9. Ist bei Vertragsabschluss die Vergütung für die uneingeschränkte Übertragung aller Nutzungsrechte nicht ausdrücklich festgelegt worden, so stellt im Zweifel das vereinbarte Honorar lediglich das Entgelt für die Ausarbeitung der in Auftrag gegebenen Leistungen dar.

VIII. Eigentumsvorbehalt

1. Sämtliche Waren/Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Lisa + Giorgio.
2. Klischees, Werkzeuge oder sonstige Geräte, die zur Ausführung des Auftrages verwendet werden, bleiben das Eigentum von Lisa + Giorgio, auch wenn sie gesondert in Rechnung gestellt wurden.

IX. Produkthaftung

Eine Haftung von Lisa + Giorgio im Rahmen der Produkthaftung wird - soweit zulässig (§ 8 PHG) - ausdrücklich ausgeschlossen; insoweit ein Haftungsausschluss unzulässig ist, gilt Punkt 9 sinngemäß.

X. Entwicklungsaufträge

Bei Aufträgen, deren Ausführung besondere Entwicklungsarbeiten erfordern, erwirbt der Kunde keinerlei gewerbliche Schutzrechte an den Entwicklungserzeugnissen oder an den Gerätschaften zur Herstellung dieser Erzeugnisse, auch wenn er sich an den Entwicklungskosten beteiligt hat. Sämtliche Rechte verbleiben ausschließlich bei Lisa + Giorgio.

XI. Namensnennung und Belegmuster

1. Lisa + Giorgio sind zur Anbringung ihres Firmenwortlautes einschließlich des dazugehörigen Corporate Design auf jedem von ihnen entworfenen und ausgeführten Objekt in angemessener Größe berechtigt.
2. Lisa + Giorgio verbleibt gem. § 26 UrhG das Recht, Abbildungen der entworfenen Werke / Produkte zum Zweck der Eigenwerbung in gedruckter Form zu verwenden oder im Internet bereit zu stellen.
3. Bei dreidimensionalen Gegenständen hat Lisa + Giorgio Anspruch auf die kostenlose Überlassung von Ablichtungen der Gegenstände, die mit ihrer Hilfe hergestellt wurden, sowie auf Übergabe eines Belegexemplars, soweit letzteres nicht mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist. Bei Druckwerken hat Lisa + Giorgio Anspruch auf zumindest fünf Exemplare.

XII. Geheimhaltung & Datenschutz

1. Die Vertragspartner verpflichten sich wechselseitig, alle ihnen vom jeweils anderen im Zusammenhang mit diesem Vertrag bzw. der Auftragserfüllung zur Kenntnis gebrachten Betriebs­geheimnisse als solche zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen, soweit sie nicht ohnehin allge­mein bekannt sind oder vom Empfänger bereits vorher ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung bekannt waren oder auf­grund einer rechtskräftigen behördlichen oder richterlichen Entschei­dung offen zu legen sind. Die von Lisa + Giorgio allenfalls beizuziehenden Unterauftragnehmer gelten nicht als Dritte.
2. Lisa + Giorgio wird beim Umgang mit personenbezo­ge­nen Daten die Vorschriften des Datenschutzgesetzes beachten und die Bestimmungen des § 15 Datenschutz­gese­tzes einhalten. Lisa + Giorgio ergreift alle zumutbaren Maßnahmen, um die gespeicherten Daten und Infor­mationen des Kunden gegen unberechtigten Zugriff Dritter zu schützen. Lisa + Giorgio ist jedoch nicht dafür verantwortlich, wenn es Dritten dennoch gelingt sich auf rechtswidrige Weise Zugang zu den Daten und Informationen zu verschaffen.

XIII. Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand

1. Für den Auftrag, seine Durchführung und sich daraus ergebende Ansprüche gilt nur österreichisches Recht, sofern schriftlich nichts anderes vereinbart wird. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen.
2. Sämtliche Waren/Produkte sind im Zweifel ausfuhrgenehmigungspflichtig. Der Kunde anerkennt österreichische, ausländische und internationale Exportkontroll-Bestimmungen und -Beschränkungen und verpflichtet sich zu deren Einhaltung, sowie gegebenenfalls auf eigene Kosten alle erforderlichen Exportdokumente einzuholen.
3. Lisa + Giorgio ist berechtigt, die in Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten.
4. Im Fall von rechtlichen Auseinandersetzung ist Lisa + Giorgio berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Hilfe des sachlich zuständigen Gerichts in Wien - anstelle des nach nationalen oder internationalen Regeln zuständige Gericht - wahlweise in Anspruch zu nehmen.